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Rückabwicklung: So geht es NICHT!

Rückabwicklung: So geht es NICHT!

Ein Beitrag zum Verbraucherschutz

Veröffentlicht: 22.04.2021

Zuletzt aktualisiert: 22.04.2021

Auch wenn wir es nicht gerne zugeben, wir sind nicht der einzige Partner für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen. Aber eines ist klar: Wir tun alles in unser Macht stehende, um der beste Partner für unsere Kunden zu sein, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Vor kurzem hat uns über ein paar Umwege eine Nachricht eines Wettbewerbers erreicht, die aufhorchen ließ. Wir haben lange überlegt, ob und wie wir damit umgehen. Natürlich soll es Konkurrenz geben, und im idealen Fall setzt sich das beste Angebot beim Kunden durch. Der Inhalt der Sprachnachricht zeigt allerdings, dass es Anbieter gibt, die auch vor Unwahrheiten nicht zurückschrecken, oder diese sogar bewusst nutzen, um Kunden zu gewinnen. Der Absender behauptet, nun betriebliche Altersvorsorgen rückabwickeln zu können - dies ist aus unserer Sicht so nicht möglich.

Um Kunden vor solchen Methoden zu schützen, haben wir uns entschieden, den genauen Wortlaut der Sprachnachricht hier auf Recunia Insights zu veröffentlichen. Da wir regelmäßig mit Journalisten und unseren Anwälten im Austausch stehen behalten wir uns vor, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Nachricht an sich öffentlich zu machen. Zu diesem Zeitpunkt müssen wir davon aus Datenschutz-Gründen leider absehen, wir wollen aber unbedingt aufklären, wie hier getäuscht wird. Hier die Nachricht im Wortlaut:

„Lieber (Name ausgelassen), wünsche dir noch n schönes Wochenende, kurzer Statusbericht, die Veranstaltung gestern war voll, wir mussten noch Stühle reinholen. Mein Gott, das war knapp. Gut, dass (Name ausgelassen) nicht gekommen ist, der hätte wahrscheinlich draußen vor der Tür warten müssen oder stehen müssen, wegen Corona-Regeln und so, da muss man ja Abstand halten. War’n Wahnsinn, wir können also jetzt BAV, Riester und Rürup abwickeln, ist das nicht cool? Wir haben die entsprechende Top-Kanzlei jetzt. Alles klar, ist ne mega Veranstaltung gewesen, ist wirklich toll, alle waren wirklich begeistert, die dort waren, ich hab mit allen gesprochen, 100 Prozent Zufriedenheit, weil das ist genau das, was uns bisher fehlte: BAV, Riester und Rürup steuerunschädlich abzuwickeln, ist das nicht geil? In dem Sinne, schönes Wochenende. Tschüss mein Guter, Tschüss.“

Um unsere Sicht auf diese Aussagen zu verdeutlichen, haben wir die Anwälte unserer Partnerkanzlei um eine juristische Stellungnahme gebeten. Unsere Chefanwältin, Christina Thomas, formuliert es wie folgt:

„Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine Direktversicherung, die zwischen Arbeitgeber und Versicherer geschlossen wird. Dabei wird der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer erhält die Eigenschaft als versicherte Person sowie Bezugsberechtigung. Ein solcher Vertrag ist unserer Einschätzung nach nicht rückabwickelbar nach dem „ewigen Widerspruchsrecht“ nach § 5 a VVG a.F., da einem Arbeitgeber als juristische Person meist ein solches Widerspruchsrecht gar nicht zustand, denn nach § 5 a VVG a.F. in Verbindung mit VAG ist jedem Verbraucher eine Verbraucherinformation mit einer Belehrung über das Widerspruchsrecht zu erteilen. Da jedoch meistens ein Arbeitgeber keine natürliche Person (=Verbraucher) ist, dürfte ihm auch kein Widerspruchsrecht zustehen. Neben der Frage, ob eine Rückabwicklung überhaupt möglich ist, sind auch die steuerrechtlichen Auswirkungen nicht Außer acht zu lassen. Da die Prämienzahlungen des Arbeitgebers als „Lohn“ steuerpflichtig waren, wird eine Rückabwicklung meist Steuernachzahlungen begründen, sodass sich daher schon eine Rückabwicklung nicht lohnen würde.“

Wir wollen hier niemanden an den Pranger stellen, deshalb nennen wir keine Namen in diesem Zusammenhang. Wir wollen Ihnen ans Herz legen, bei der Wahl eines Partners für die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung umsichtig zu sein. Leider hat es auch in der Vergangenheit schon Akteure gegeben, die mit falschen Versprechungen und/oder richtig schlechter Umsetzung viel Schaden angerichtet haben. Die Rückabwicklung ist eine tolle Möglichkeit, aus alten oder enttäuschenden Policen einen Mehrwert zu erhalten, und natürlich wollen wir als Recunia bei erfolgreichen Rückabwicklungen ebenfalls Geld verdienen, aber dabei muss alles ehrlich, transparent und auf der Basis von gemeinsamem Vertrauen aufbauen, denn nur so kommt der Verbraucher wirklich zu seinem Recht.

Hallo, wir sind Recunia.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihre Lebensversicherung wirklich gelohnt hat. Mit uns bekommen Sie bei einer erfolgreichen Rückabwicklung mehr als nur den Rückkaufswert Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zurück – nämlich fast alle gezahlten Beiträge plus attraktiver Rendite.

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