Besser spät als nie?
Ein Beitrag zum Verbraucherschutz
Veröffentlicht: 23.03.2022
Zuletzt aktualisiert: 23.03.2022
Zum folgendem Artikel der SZ, welcher sich auf eine Stellungnahme der Bafin bezieht, müssen wir nicht viel sagen, oder?
Was wir schon lange wissen wird nun auch der obersten Finanzaufsicht klar. Deshalb: Beraten lassen, Entscheidung treffen, Widerrufen. Wir helfen Ihnen gerne!