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Berichterstattung über die Jahre

Berichterstattung über die Jahre

Ein Beitrag zum Verbraucherschutz

Veröffentlicht: 13.04.2021

Zuletzt aktualisiert: 16.04.2021

Seit den entscheidenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (2013) und des Bundesgerichtshofes (2014) hat das Thema Widerruf viel Aufmerksamkeit in den Medien erhalten. Dass die Lebensversicherung in Deutschland ohnehin vor einem Umbruch steht, haben wir vor kurzem berichtet.

Bevor Sie in der kommenden Woche von unserer Chefanwältin einen genauen Einblick in den rechtlichen Hintergrund der Rückabwicklung bekommen, haben wir heute einen Überblick über einen Teil der Berichterstattung aus den vergangenen Jahren für Sie vorbereitet. Es ist schön zu sehen, dass renomierte Publikationen wie zum Beispiel Handelsblatt und Wirtschaftswoche berichtet haben, welchen Vorteil Verbraucher durch die Rückwabwicklung erhalten. Jeder Artikel ist aufgrund zum jeweiligen Erscheinungsdatum relevanter Entwicklungen auf jeden Fall lesenswert.

1. „EuGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden“ (Wirtschaftswoche, 10.12.2013)

Unsere Lieblingsstelle: Wenn ein Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt worden sei, dürfe dieses nicht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlöschen, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Urteil zu Altverträgen: EuGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden
Wer vorzeitig seine Lebensversicherung kündigt, hat oft Ärger und verliert Geld. Der Europäische Gerichtshof stärkt nun den Kunden bei einem Rücktritt den Rücken. Das gilt aber nur für Altverträge.

2. „Sparer bleiben auf Lebensversicherungen sitzen” (Welt, 16.07.2014)

Es bleibt damit aber auch nach einem Urteil bei der eingeschränkten Ausstiegschance von immerhin fast 100 Millionen Lebensversicherten aus ihrer Police. Wer nicht belehrt wurde, der kann widerrufen.

Rückabwicklung : Sparer bleiben auf Lebensversicherungen sitzen - WELT
Der EuGH hat sie gemehrt, der BGH mindert sie mit seinem Urteil nun wieder: Die Hoffnung vieler Sparer auf einen schnellen Austritt aus der Lebensversicherung. Doch ganz erloschen ist sie nicht.

3. “Rückabwicklung verweigert: Versicherer wegen Irreführung abgemahnt” (ntv, 13.09.2018)

Doch die Branche macht es ihren Kunden erwartungsgemäß nicht einfach, ihren Vertrag rückabzuwickeln. Betroffene Policeninhaber haben ohne die Hilfe von Profis kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen.

Versicherer wegen Irreführung abgemahnt
Wer mit dem Gedanken spielt, sich von seiner Lebensversicherung zu trennen, sollte statt einer Kündigung eine Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung prüfen. Doch die Branche macht es trotz BGH-Urteil ihren Kunden schwer, an ihr Geld zu kommen.

4. „Rücktritt von der Lebensversicherung: EuGH wird wohl die Rechte der Verbraucher stärken“ (Handelsblatt, 12.07.19)

Verbraucher, die wegen mangelnder oder fehlerhafter Belehrung von ihren Rechten keine Ahnung hatten, dürften nicht durch spätere Erklärungen oder Auszahlungen schlechter gestellt werden.

Versicherungen: Rücktritt von der Lebensversicherung: EuGH wird wohl die Rechte der Verbraucher stärken
Viele Versicherte wollen ihre Verträge loswerden, doch der Rücktritt gestaltet sich oft schwierig. Eine EuGH-Generalanwältin schlägt sich nun in einigen Punkten auf die Seite der Verbraucher.

5. „EuGH ebnet Weg für Rückabwicklung von LV- und Rentenversicherungen“ (Cash Online, 19.12.2019)

Der EuGH hat klargestellt, dass die Zahlung allein des Rückkaufswertes im Falle eines Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Belehrung eine Benachteiligung des Verbrauchers darstellt.

EuGH ebnet Weg für Rückabwicklung von LV- und Rentenversicherungen - Finanznachrichten auf Cash.Online
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Versicherungskunden, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach 2008 abgeschlossen haben, heute gestärkt (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Az. C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18) . Der EuGH hat klargestellt…

Lesen Sie sich die genannten Artikel gerne in aller Ruhe durch. Sollten Sie Fragen zum Widerruf oder zum Ablauf der Rückabwicklung haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns. Man sieht schnell, dass viel in diesem Bereich passiert ist in den vergangenen Jahren. Der rechtliche Hintergrund des Widerrufs hat sich ebenfalls koninuierlich durch neue Urteile entwickelt. Wir emphehlen deshalb, Ihre Police von unseren spezilialierten Anwälten prüfen zu lassen, natürlich kostenlos und ohne Verpflichtung. Wir bei Recunia freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Hallo, wir sind Recunia.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihre Lebensversicherung wirklich gelohnt hat. Mit uns bekommen Sie bei einer erfolgreichen Rückabwicklung mehr als nur den Rückkaufswert Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zurück – nämlich fast alle gezahlten Beiträge plus attraktiver Rendite.

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